Elektrotechnische Überprüfung
Arbeitgeber sind verpflichtet ihre elektrischen Anlagen nach der Errichtung, Instandsetzung und nach wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen zu prüfen. Diese Prüfung muss in der weiteren Folge laufend und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden und dürfen nur vom Elektrofachmann/-frau durchgeführt werden. Wir erledigen das für Sie und bieten im Bedarfsfall auch eine notwendige Sanierung oder Wartung Ihrer Anlagen an.
Prüfungen nach §8 und 9 ESV 2012
die Prüfungen nach §8 und 9 umfassen zumindest folgende Inhalte:
- Sichtprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren (Basisschutz)
- Schutzmaßnahmen gegen indirektes Berühren (Fehlerschutz)
- gegebenfalls Schutzmaßnahmen des Zusatzschutzes
- gegebenfalls Erfassung des thermischen Zustandes relevanter elektrischer Betriebsmittel
Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Begutachtung auf augenscheinliche Mängel
- Messen:
- Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen
- Isolationswiderstand
- Auslösezeit RCD
- Rechtsdrehfeld an Steckvorrichtung
- Erproben, z.B. Sicherheitsfunktionen, Verriegelung, Not-Halt- bzw. Not-Aus-Funktion, Schalt- und Kontrollleuchten die der Sicherheit dienen.
Thermografie
Ca. 30% aller Brandfälle haben elektrische Energie als Ursache. Rund 2/3 davon betreffen elektrische Betriebsmittel.
Die Form der Überprüfung ist zerstörungsfrei und berührungslos:
Thermografie nach DIN EN ISO 9712
Wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Angebot.